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BGH, 16.04.1953 - IV ZR 157/52 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50
Ehescheidung bei Widerspruch
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - IV ZR 157/52
Sollte das Berufungsgericht auf Grund erneuter Prüfung zu dem Ergebnis kommen, daß der Widerspruch zulässig ist, so wird es sodann die Frage seiner Beachtlichkeit nach den von dem erkennenden Senat in anderen Entscheidungen entwickelten Grundsätzen zu untersuchen und das gesamte Verhalten beider Ehegatten, soweit es sich fördernd oder störend auf die Verwirklichung ihrer Lebensgemeinschaft auswirkte, neben den außerhalb dieses Verhaltens liegenden Umständen zu werten haben (BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [96]). - BGH, 05.04.1951 - IV ZR 79/50
Widerspruch nach § 48 EheG
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - IV ZR 157/52
Es wird maßgeblich darauf ankommen, ob die Ehe trotz der in ihr vorhandenen sexuellen Schwierigkeiten zu einer von den Ehegatten bejahend gestalteten Lebensgemeinschaft ausgereift war, die aus dem sittlichen Bewusstsein beider nicht mehr ganz ausgelöscht werden kann (BGHZ 1, 356 [358]; 2, 98 [104]; 8, 118 [126]). - BGH, 04.06.1951 - IV ZR 27/50
Ehezerrüttung. Verschulden
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - IV ZR 157/52
Allerdings wäre es, wenn auch der Kläger lange Jahre hindurch an seiner Ehe festgehalten hatte, an sich möglich, daß in erster Linie die sexuellen Schwierigkeiten schliesslich seine eheliche Gesinnung zum Erlöschen brachten (BGHZ 2, 255 [261]), und die entscheidende mindestens aber die gleichwertige Ursache für die unheilbare Ehezerrüttung bildeten wie der Ehebruch.
- BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52
Wiederholung der Heimtrennungsklage
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - IV ZR 157/52
Es wird maßgeblich darauf ankommen, ob die Ehe trotz der in ihr vorhandenen sexuellen Schwierigkeiten zu einer von den Ehegatten bejahend gestalteten Lebensgemeinschaft ausgereift war, die aus dem sittlichen Bewusstsein beider nicht mehr ganz ausgelöscht werden kann (BGHZ 1, 356 [358]; 2, 98 [104]; 8, 118 [126]). - BGH, 10.05.1951 - IV ZR 34/50
Wiederholung der Heimtrennungsklage
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - IV ZR 157/52
Es wird maßgeblich darauf ankommen, ob die Ehe trotz der in ihr vorhandenen sexuellen Schwierigkeiten zu einer von den Ehegatten bejahend gestalteten Lebensgemeinschaft ausgereift war, die aus dem sittlichen Bewusstsein beider nicht mehr ganz ausgelöscht werden kann (BGHZ 1, 356 [358]; 2, 98 [104]; 8, 118 [126]). - BGH, 09.07.1951 - IV ZR 73/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.04.1953 - IV ZR 157/52
Das hat der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (NJW 1951, 961) ausgesprochen.